Zum Inhalt springen

Recht und Technik · 7 Min. Lesezeit

Barrierefreie Website: Was das BFSG für kleine Betriebe bedeutet

Seit dem 28.06.2025 gilt das BFSG. Wen es betrifft, was es praktisch heißt und warum die meisten Maßnahmen ohnehin sinnvoll sind.

Worum es geht

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz, kurz BFSG, gilt seit dem 28.06.2025. Es verlangt von vielen Anbietern, dass digitale Angebote für Menschen mit Behinderung nutzbar sind. Betroffen ist vor allem der Bereich, in dem du direkt an Verbraucher verkaufst — also Onlineshops, Buchungen, digitale Dienstleistungen.

Wen betrifft es überhaupt?

Das Gesetz zielt auf Dienstleistungen für Verbraucher. Eine reine Firmenwebsite ohne Verkaufsfunktion wird anders bewertet als ein Shop mit Warenkorb und Kasse. Außerdem gibt es Regelungen für Kleinstunternehmen. Genau hier wird es unübersichtlich, und genau hier hört unsere Zuständigkeit auf.

Was wir dir sagen können: Wenn du online etwas verkaufst oder buchbar machst, nimm das Thema ernst und lass es prüfen. Wenn du eine reine Informationsseite hast, ist die Lage entspannter — aber die Maßnahmen lohnen sich trotzdem, aus Gründen, die nichts mit Gesetzen zu tun haben.

Was Barrierefreiheit praktisch heißt

Der Begriff klingt nach Sonderfall. Tatsächlich geht es um Dinge, die vielen Menschen helfen — auch dir, wenn du in der Sonne auf dein Handy schaust oder abends müde bist.

  • Kontrast. Hellgrauer Text auf weißem Grund sieht edel aus und ist für viele schlicht nicht lesbar.
  • Schriftgröße. Die Seite muss auch funktionieren, wenn jemand die Schrift im Browser vergrößert.
  • Bedienbarkeit ohne Maus. Manche Menschen navigieren nur mit der Tastatur. Formulare und Menüs müssen so erreichbar sein.
  • Alternativtexte für Bilder. Kurze Beschreibungen, die Screenreader vorlesen. Ein Screenreader ist ein Programm, das die Seite vorliest.
  • Verständliche Formulare. Beschriftungen direkt am Feld, klare Fehlermeldungen — nicht nur ein rotes Feld ohne Erklärung.
  • Sinnvolle Überschriften. Eine saubere Gliederung hilft Screenreadern und Suchmaschinen gleichermaßen.

Ein Beispiel aus unserer Praxis

Bei einem Abschleppdienst in Wabern bei Bern haben wir vor dem Neubau gemessen, wie sich die alte Seite auf dem Handy verhält. Ergebnis: Vor dem Wegklicken des Cookie-Banners war kein einziger anklickbarer Telefon-Link erreichbar. Der Banner sperrte das Scrollen, und die Anrufleiste erschien erst beim Scrollen. Ein 24-Stunden-Notdienst, bei dem man nicht anrufen kann.

Das ist streng genommen kein klassisches Barrierefreiheitsthema. Aber es zeigt das Muster: Was für manche Nutzer eine Hürde ist, ist für alle anderen eine Bremse. Dieselbe Seite lud rund 6,7 MB und brauchte knapp 6 Sekunden. Nach dem Neubau sind es rund 191 KB beim Erstaufruf — das Logo allein wog vorher 1,94 MB und danach 9 KB. Das sind unsere eigenen Messungen, keine fremde Studie.

Was du selbst prüfen kannst

  • Öffne deine Seite am Handy und versuche, ohne zu scrollen deine Telefonnummer anzutippen.
  • Stell die Schriftgröße im Browser auf 200 % und schau, ob noch alles lesbar ist.
  • Drück nur die Tabulator-Taste und geh durch die Seite. Siehst du immer, wo du gerade bist?
  • Schau dir deine Seite bei Sonnenlicht draußen an. Der Kontrasttest der ehrlichen Art.
  • Füll dein Kontaktformular absichtlich falsch aus. Verstehst du, was fehlt?

Wenn dabei etwas hakt, hast du keine Rechtsfrage, sondern schlicht verlorene Anfragen.

Was das kostet

Bei einer neuen Website ist der Aufwand gering, wenn von Anfang an sauber gebaut wird. Kontraste, Tastaturbedienung und Alternativtexte sind dann Teil der normalen Arbeit und schlagen sich nicht separat nieder. Teuer wird es beim Nachrüsten einer alten Seite, besonders wenn sie auf einem Theme aufsetzt, an dem man kaum etwas ändern kann. Dann kann ein Neubau günstiger sein als die Reparatur.

Wie wir vorgehen würden

Erst schauen, was ist: Wir prüfen deine bestehende Seite auf die Punkte oben und schreiben auf, was wir finden. Dann entscheidest du, ob sich Nachbessern lohnt oder ob ein Neubau sinnvoller ist. Bei rechtlichen Fragen zur Betroffenheit verweisen wir dich an einen Anwalt — das gehört nicht in unsere Hand, und alles andere wäre unseriös.

Der Rest ist Handwerk. Und ehrlich gesagt: Die meisten dieser Maßnahmen hätte man auch ohne Gesetz machen sollen.

Häufige Fragen dazu

Kurz gesagt

Wenn du zu deinem Fall eine Einschätzung willst: ein Anruf unter 0176 630 613 42 oder eine Nachricht per WhatsApp reicht. Kostet nichts und dauert selten länger als zehn Minuten.

Onlineshop Rund um Tennis
Website Sanierungsfachbetrieb Schmidt
Speisekarte Dreams Pizza
Printdesign Brandschützer Wuppertal

Noch Fragen?

Reden wir kurz darüber,

  • ein Anruf ist schneller als drei E-Mails
  • du bekommst eine ehrliche Einschätzung, auch wenn sie gegen einen Auftrag spricht
  • einen Entwurf siehst du, bevor du dich entscheidest
Erstgespräch buchen

Nächster freier Projektstart: Oktober 2026

Lass uns über WhatsApp quatschen